Entdecken Sie die Zukunft der Rechnungsstellung

E-Rechnungspflicht 2025:

Was Sie wissen müssen

Ab 2025 wird die E-Rechnungspflicht Realität. Nutzen Sie DocuWare, um Ihre E-Rechnungen effizient und sicher zu archivieren. Seien Sie vorbereitet und profitieren Sie von einer nahtlosen Integration in Ihre Geschäftsprozesse.

Einführung in das E-Rechnungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland das E-Rechnungsgesetz in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen und zu empfangen. Für alle inländischen Unternehmen wird dies zur Pflicht, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die Einführung erfolgt in mehreren Phasen:

Die E-Rechnung ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung und sorgt für mehr Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen

Die optimale Lösung für die Verarbeitung
von E-Rechnungen

Um die Anforderungen des neuen E-Rechnungsgesetzes zu erfüllen, benötigen Unternehmen ein zuverlässiges und sicheres Dokumentenmanagementsystem (DMS). Hier kommt DocuWare ins Spiel. Als Experten für Dokumentenmanagement bieten wir Ihnen mit DocuWare eine maßgeschneiderte Lösung zur Archivierung und Weiterverarbeitung Ihrer E-Rechnungen.

Automatisierte Archivierung

DocuWare speichert Ihre E-Rechnungen revisionssicher und entspricht den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Rechnungen werden direkt nach Eingang archiviert und sind jederzeit abrufbar.

Einfache Integration in bestehende Systeme

DocuWare lässt sich problemlos in Ihre vorhandenen ERP- und Buchhaltungssysteme integrieren. Dies gewährleistet einen reibungslosen Informationsfluss zwischen den Abteilungen und ermöglicht eine effiziente Rechnungsverarbeitung.

Automatisierte Rechnungsfreigabe

Durch den Einsatz von Workflows ermöglicht DocuWare eine automatische Prüfung und Freigabe von Rechnungen, was Zeit spart und die Fehleranfälligkeit reduziert.

Rechtskonforme Speicherung

Mit DocuWare erfüllen Sie alle Anforderungen des neuen E-Rechnungsgesetzes und gewährleisten eine sichere Speicherung nach höchsten Compliance-Standards.

Warum Itolia als Ihr Partner?

Als Spezialisten für DocuWare begleiten wir Sie bei der erfolgreichen Implementierung und Anpassung des Dokumentenmanagementsystems an Ihre individuellen Geschäftsprozesse. Wir verstehen die Anforderungen, die das E-Rechnungsgesetz an Unternehmen stellt, und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch Ihre internen Prozesse optimieren.

 

Prozessberatung

Beratung und Analyse Ihrer aktuellen Prozesse und Anforderungen.

Effiziente Implementierung

Implementierung von DocuWare für die reibungslose Verarbeitung von E-Rechnungen.

Mitarbeiterschulung

Schulung und Support für Ihr Team, damit Sie das volle Potenzial von DocuWare ausschöpfen können

Dauerhafte Betreuung

Langfristige Betreuung und Wartung Ihrer DMS-Lösung.

Erleben Sie die Zukunft der E-Rechnungsarchivierung

Häufige Fragen rund um das Thema:

E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen und zu verarbeiten.

Alle inländischen Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen im B2B-Bereich erbringen, müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können.

Zulässige Formate sind das ZUGFeRD– und XRechnung-Format. Diese gewährleisten eine strukturierte und maschinell verarbeitbare Rechnungsstellung​.

Eine E-Rechnung besteht aus strukturierten Daten, die automatisiert verarbeitet werden können, während eine PDF-Rechnung nicht den Anforderungen für eine E-Rechnung entspricht.

Ja, Unternehmen dürfen bis Ende 2026 weiterhin Papierrechnungen oder nicht standardisierte elektronische Rechnungen wie PDFs verwenden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.

Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 € dürfen bis Ende 2027 weiterhin Papierrechnungen ausstellen, allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers.

Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, nur noch E-Rechnungen ausstellen und empfangen.

Nein, die E-Rechnungspflicht gilt nur für den B2B-Bereich. Rechnungen an Verbraucher (B2C) sind von der Regelung nicht betroffen.

Die E-Rechnung spart Zeit und Kosten durch automatisierte Verarbeitung, verbessert die Transparenz und reduziert Fehler in den Rechnungsprozessen​.